Die Wahl der passenden Gesellschaftsform ist ein entscheidender Schritt für den unternehmerischen Erfolg. Dr. iur. Sven J. Podworny, Notar in Hannover, begleitet Gründer und Unternehmer bei der rechtssicheren und effizienten Gründung von Gesellschaften und sorgt für eine transparente Abwicklung aller notariellen und gesetzlichen Anforderungen.

Warum ist ein Notar bei der Gesellschaftsgründung erforderlich?

In Deutschland erfordern viele Gesellschaftsformen eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung zur Eintragung ins Handelsregister. Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Gesellschaft rechtssicher gegründet wird.

Notwendige notarielle Leistungen:

  • Beurkundung des Gesellschaftsvertrags – insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG
  • Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen – für alle eintragungspflichtigen Gesellschaften
  • Beratung zur Wahl der richtigen Gesellschaftsform – maßgeschneidert für Ihre geschäftlichen Bedürfnisse
  • Erstellung von Geschäftsführerbestellungen und Gesellschafterlisten
  • Beglaubigung und Eintragung von Satzungsänderungen

Ein Notar sorgt für eine strukturierte und fehlerfreie Gründung, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.

Welche Gesellschaftsformen erfordern eine notarielle Beurkundung?

Die notarielle Mitwirkung ist bei folgenden Gesellschaftsformen erforderlich:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) – Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Handelsregisteranmeldung
  • UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt) – Ähnliche Anforderungen wie bei der GmbH
  • AG (Aktiengesellschaft) – Notwendige Beurkundung der Satzung und der Hauptversammlungsbeschlüsse
  • Genossenschaften und GmbH & Co. KG – Notarielle Eintragung und Gestaltung der Satzung
  • Änderungen in bestehenden Gesellschaften – Kapitalerhöhungen, Geschäftsführerwechsel und Anteilsübertragungen

Für andere Rechtsformen wie die OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft) ist zwar keine Beurkundung erforderlich, jedoch wird die Anmeldung zum Handelsregister notariell beglaubigt.

Ablauf einer Gesellschaftsgründung mit Notar Dr. iur. Sven J. Podworny

Ein strukturierter Gründungsprozess erleichtert den Einstieg ins Unternehmertum. Mit der notariellen Begleitung durch Dr. iur. Sven J. Podworny wird der gesamte Ablauf effizient und sicher gestaltet.

Schritte zur Gründung einer Gesellschaft:

  1. Beratung zur Wahl der geeigneten Gesellschaftsform
  2. Erstellung und Prüfung des Gesellschaftsvertrags
  3. Notarielle Beurkundung und Beglaubigung
  4. Handelsregisteranmeldung durch den Notar
  5. Grundbucheintragung oder Steuerliche Registrierung (falls erforderlich)

Ein erfahrener Notar sorgt für eine unkomplizierte und rechtssichere Abwicklung.

Ihre Vorteile mit Notar Dr. iur. Sven J. Podworny bei der Gesellschaftsgründung

  • Umfassende Beratung zur Rechtsformwahl und Vertragsgestaltung
  • Rechtssichere Beurkundung und Eintragung im Handelsregister
  • Effiziente Abwicklung ohne Verzögerungen
  • Unterstützung bei späteren Änderungen und Umstrukturierungen

Erfahrung und Kompetenz im Gesellschaftsrecht

Mit langjähriger Erfahrung als Notar in Hannover unterstützt Dr. iur. Sven J. Podworny Gründer und Unternehmer bei der rechtssicheren und effizienten Gründung ihrer Gesellschaft:

  • Beurkundung und Beglaubigung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung zur optimalen Unternehmensstruktur
  • Handelsregisteranmeldungen und Satzungsänderungen
  • Begleitung bei Unternehmensübertragungen und Umwandlungen

Verlassen Sie sich auf eine professionelle notarielle Begleitung für Ihre Gesellschaftsgründung.


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Kontaktieren Sie uns unter 0511 / 357 66 830
E-Mail: info(a)hannoverlegal.com