Die Eintragung ins Handelsregister ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen und Selbstständige, um ihre Rechtsform zu legitimieren und Rechtssicherheit zu schaffen. Dr. iur. Sven J. Podworny, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar in Hannover, begleitet Sie bei der Anmeldung Ihres Unternehmens und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wann ist eine Handelsregisteranmeldung erforderlich?
Die Eintragung ins Handelsregister ist für zahlreiche Unternehmensformen verpflichtend, darunter:
- GmbH & UG (haftungsbeschränkt) – Erfordert eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung ins Handelsregister.
- Aktiengesellschaft (AG) – Notwendige Beurkundung der Satzung und Eintragung durch einen Notar.
- Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) – Gewerbetreibende müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen.
- Einzelkaufleute (e.K.) – Ab einer bestimmten Umsatzgröße besteht eine Pflicht zur Eintragung.
Die Handelsregisteranmeldung macht Ihr Unternehmen offiziell sichtbar und stärkt die Vertrauenswürdigkeit bei Geschäftspartnern und Banken.
Ablauf der Handelsregisteranmeldung mit Notar Dr. iur. Sven J. Podworny
Die Anmeldung erfordert verschiedene Schritte, die sorgfältig vorbereitet werden müssen. Mit unserer Unterstützung sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler.
Schritte zur Eintragung ins Handelsregister:
- Erstellung und Prüfung der erforderlichen Dokumente (z. B. Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Geschäftsführerbestellung).
- Notarielle Beglaubigung der Anmeldung – Eintragungspflichtige Dokumente müssen notariell beurkundet oder beglaubigt werden.
- Elektronische Übermittlung an das Handelsregister – Der Notar übermittelt die Anmeldung an das zuständige Registergericht.
- Bestätigung und Eintragung – Nach Prüfung durch das Amtsgericht erfolgt die offizielle Handelsregistereintragung.
Mit einer professionellen Begleitung stellen Sie sicher, dass alle Formvorschriften eingehalten werden und die Eintragung reibungslos verläuft.
Ihre Vorteile bei der Handelsregisteranmeldung mit Dr. iur. Sven J. Podworny
- Rechtssichere Gestaltung der Anmeldung nach aktueller Gesetzeslage.
- Schnelle und effiziente Abwicklung durch direkte elektronische Einreichung.
- Umfassende Beratung zur Wahl der richtigen Rechtsform und zu Pflichten aus der Handelsregistereintragung.
- Minimierung von Fehlerquellen durch notarielle Begleitung.
Erfahrung und Kompetenz im Handelsregisterrecht
Mit langjähriger Erfahrung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie als Notar in Hannover begleitet Dr. iur. Sven J. Podworny Unternehmer und Gesellschaften bei allen Anmeldungen und Änderungen im Handelsregister.
- Notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen für Unternehmensgründungen
- Beratung zu Rechtsformwahl und Handelsregisterpflichten
- Schnelle und sichere Anmeldung beim zuständigen Registergericht
- Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und Registeranmeldungen
Vertrauen Sie auf rechtssichere Handelsregisteranmeldungen mit einem erfahrenen Notar in Hannover.
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Sie benötigen eine Handelsregisteranmeldung für Ihr Unternehmen? Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit Dr. iur. Sven J. Podworny, Ihrem Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hannover.
Kontaktieren Sie uns unter 0511 / 357 66 830
E-Mail: info(at)hannoverlegal.com